Archiv für 14. Juli 2009

Indien hat auf die haltlosen Lügen (siehe Post vom 07.07.09 hier im Blog) von “Von der Leyen” reagiert:

Die Behauptung, dass es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und dass Kindesmißbrauch in Indien legal ist, ist völlig unbegründet und irreführend.

Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 beinhalten mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kindesmißbrauch, zum Beispiel den Abschnitt 354 über Verstösse gegen den Anstand gegenüber Frauen, Abschnitt 375 über die Straftat der Vergewaltigung (jeglicher Akt, geschehen in gegenseitigem Einvernehmen oder anders, mit einer minderjährigen Person wird als Vergewaltigung betrachtet) und Abschnitt 377 über unnatürliche Handlungen und Straftaten. Diese Abschnitte decken auf umfassende Weise die Verbrechen in Bezug auf Kindesmißbrauch ab.

Das Informationstechnologiegesetz in geänderter Form von 2008 wurde am 05. Februar 2009 erlassen, um sich mit den Fällen der Kinderpornographie in elektronischer Form zu befassen. Nach Abschnitt 67 Unterabsätze B (a) und (b) dieses Gesetzes ist es in Indien ein krimineller Akt, Material, welches Kinder in öbszöner, unanständiger oder sexuell expliziter Weise darstellt, in jeglicher elektronischen Form zu veröffentlichen, zu übertragen, zu sammeln, zu erschaffen, zu suchen, zu fördern, zu bewerben, auszutauschen oder zu vertreiben.

Die Begehung solcher Straftaten kann mit Haftstrafen in Höhe bis zu sieben Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Rupien (ungefähr 15000 Euro) bestraft werden. Es ist ebenfalls eine Straftat in Indien, solches Material im Internet zu betrachten oder herunterzuladen und der Strafrahmen dafür ist derselbe wie oben.

Die Unterabsätze B (c) und (e) decken andere Straftaten im Zusammenhang mit dem Online Mißbrauch von Kindern ab.

Und hier der relevante Auszug aus dem Informationstechnologiegesetz (Änderung) in der Form von 2008 erlassen am 05. Februar 2009:

Abschnitt 67 Absatz B – Bestrafung für das Veröffentlichen, Übertragen oder das Betrachten im Internet von Material, welches Kinder bei sexuell expliziten Handlungen etc. in elektronischer Form darstellt.

Wer immer

A) Material, welches Kinder bei expliziten sexuellen Handlungen oder Verhaltensweisen darstellt in jeglicher elektronischer Form veröffentlicht oder überträgt oder dafür sorgt, dass es veröffentlicht oder übertragen wird oder wer

B) Texte oder digitale Bilder, Material in beliebiger elektronischen Form, welches Kinder auf obzöne oder unanständige oder sexuell explizite Weise darstellt, sammelt, sucht, im Internet betrachtet, herunterlädt, bewirbt, promotet, austauscht oder verbreitet oder wer

C) Beziehungen online zu einem oder mehreren Kindern unterhält, dazu verleitet oder überredet zum Zwecke des Begehens oder über sexuell explizite Handlungen oder auf eine Weise, die einen vernünftigen Erwachsenen auf der Computerquelle beleidigen kann oder wer

D) den Mißbrauch von Kindern online begünstigt oder wer

e) den selbst oder von anderen begangenen Mißbrauch im Hinblick auf sexuell explizite Handlungen mit Kindern in beliebiger elektronischer Form aufzeichnet

Wird bei erstmaliger Verurteilung mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe bis zu einer Million Rupien und bei der zweiten und weiteren Verurteilungen mit Haftsrafe bis zu sieben Jahren sowie Geldstrafe bis zu einer Million Rupien bestraft.

Hier noch ein gut recherchierter Artikel von NDR zu der Dame. Anscheinend begreifen auch inzwischen die klassischen Offline-Medien welche Gefahr von der Dame ausgeht:

Zum Abschluss noch ein Text vom Handelsblatt “Der Lügen-Limbo der Ursula von der Leyen”

Zum Abschluss noch ein Kommentar von mir: “Frau vdL”, aus der Sache kommst du nicht mehr raus…

Comments Keine Kommentare »