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Na Hurra. eine Slideshow…

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Die Vernissage zur Ausstellung “Grobes Korn” in der Bar Arche Noah am 18.07.2009 war ein voller Erfolg.

Nachdem auch der WDR-Hörfunk im Vorfeld von dieser Ausstellung berichtete, kamen rund 40 Kunstinteressierte um den Bilderzyklus mit zwölf Werken zu betrachten, darüber zu diskutieren und sich auszutauschen. Bis weit nach zwei Uhr nachts wurde die tolle Stimmung sowie Cocktails genossen. Es gab den ein oder anderen Verbesserungsvorschlag, der dankbar aufgenommen wurde.

Insbesondere die Anmerkungen von Jörg Schlürscheid (Kunsthalle Düsseldorf) und Marc Helmut Ohliger (Dipl.Des.) sind für zukünftige Projekte Gold wert. Vielen Dank dafür.

Unter folgendem Link findet Ihr vier Bildwerke, die sich in der Ausstellung wiederfinden.

Noch eine kleine Anekdote:

um kurz nach Acht Uhr betrat eine ältere Dame, Typ Lehrerin, die Bar und ging von Bild zu Bild. Bisher waren nur wenige Gäste anwesend. Vor jedem verharrte sie ungefähr 1 Minute um sich dann vor das nächste zu stellen. Ich stand ungefähr 2 Meter entfernt und meinte an sie gerichtet: “Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehe ich gerne zur Verfügung”. Keine Reaktion, der Blick blieb entrückt auf den Bildern kleben.

Ich dachte so bei mir: “Da habe ich es wohl geschafft jemanden meine Intention und Sichtweise zu vermitteln”. Nun ja, iSi meinte daraufhin zu mir: “Die ist bestimmt taub und kann gar nix hören!”

Peng! War ich aus meinen Träumen wieder erwacht… Dafür nochmal vielen Dank, du Kacknoob… :-)

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Indien hat auf die haltlosen Lügen (siehe Post vom 07.07.09 hier im Blog) von “Von der Leyen” reagiert:

Die Behauptung, dass es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und dass Kindesmißbrauch in Indien legal ist, ist völlig unbegründet und irreführend.

Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 beinhalten mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kindesmißbrauch, zum Beispiel den Abschnitt 354 über Verstösse gegen den Anstand gegenüber Frauen, Abschnitt 375 über die Straftat der Vergewaltigung (jeglicher Akt, geschehen in gegenseitigem Einvernehmen oder anders, mit einer minderjährigen Person wird als Vergewaltigung betrachtet) und Abschnitt 377 über unnatürliche Handlungen und Straftaten. Diese Abschnitte decken auf umfassende Weise die Verbrechen in Bezug auf Kindesmißbrauch ab.

Das Informationstechnologiegesetz in geänderter Form von 2008 wurde am 05. Februar 2009 erlassen, um sich mit den Fällen der Kinderpornographie in elektronischer Form zu befassen. Nach Abschnitt 67 Unterabsätze B (a) und (b) dieses Gesetzes ist es in Indien ein krimineller Akt, Material, welches Kinder in öbszöner, unanständiger oder sexuell expliziter Weise darstellt, in jeglicher elektronischen Form zu veröffentlichen, zu übertragen, zu sammeln, zu erschaffen, zu suchen, zu fördern, zu bewerben, auszutauschen oder zu vertreiben.

Die Begehung solcher Straftaten kann mit Haftstrafen in Höhe bis zu sieben Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Rupien (ungefähr 15000 Euro) bestraft werden. Es ist ebenfalls eine Straftat in Indien, solches Material im Internet zu betrachten oder herunterzuladen und der Strafrahmen dafür ist derselbe wie oben.

Die Unterabsätze B (c) und (e) decken andere Straftaten im Zusammenhang mit dem Online Mißbrauch von Kindern ab.

Und hier der relevante Auszug aus dem Informationstechnologiegesetz (Änderung) in der Form von 2008 erlassen am 05. Februar 2009:

Abschnitt 67 Absatz B – Bestrafung für das Veröffentlichen, Übertragen oder das Betrachten im Internet von Material, welches Kinder bei sexuell expliziten Handlungen etc. in elektronischer Form darstellt.

Wer immer

A) Material, welches Kinder bei expliziten sexuellen Handlungen oder Verhaltensweisen darstellt in jeglicher elektronischer Form veröffentlicht oder überträgt oder dafür sorgt, dass es veröffentlicht oder übertragen wird oder wer

B) Texte oder digitale Bilder, Material in beliebiger elektronischen Form, welches Kinder auf obzöne oder unanständige oder sexuell explizite Weise darstellt, sammelt, sucht, im Internet betrachtet, herunterlädt, bewirbt, promotet, austauscht oder verbreitet oder wer

C) Beziehungen online zu einem oder mehreren Kindern unterhält, dazu verleitet oder überredet zum Zwecke des Begehens oder über sexuell explizite Handlungen oder auf eine Weise, die einen vernünftigen Erwachsenen auf der Computerquelle beleidigen kann oder wer

D) den Mißbrauch von Kindern online begünstigt oder wer

e) den selbst oder von anderen begangenen Mißbrauch im Hinblick auf sexuell explizite Handlungen mit Kindern in beliebiger elektronischer Form aufzeichnet

Wird bei erstmaliger Verurteilung mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe bis zu einer Million Rupien und bei der zweiten und weiteren Verurteilungen mit Haftsrafe bis zu sieben Jahren sowie Geldstrafe bis zu einer Million Rupien bestraft.

Hier noch ein gut recherchierter Artikel von NDR zu der Dame. Anscheinend begreifen auch inzwischen die klassischen Offline-Medien welche Gefahr von der Dame ausgeht:

Zum Abschluss noch ein Text vom Handelsblatt “Der Lügen-Limbo der Ursula von der Leyen”

Zum Abschluss noch ein Kommentar von mir: “Frau vdL”, aus der Sache kommst du nicht mehr raus…

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mein kommentar:

es? ist unfassbar mit welcher chuzpe hier 1984 gebaut wird…
faszinierend wie sich schäuble raushält aus jeglicher diskussion. ein schelm, wer böses dabei denkt…

Anmerkung: Auf Anfrage der FDP hat die Bundesregierung zugegebenkeine Erkenntnisse über Größe des KiPo Marktes zu haben. Wenn die
Dame da also über Mafia-Strukturen spricht weiß sie mehr als die
Regierung und deren Exekutive.

zur bundestagswahl: nur die piraten …

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Von der Leyen hält an den veröffentlichten zahlen im Bezug auf die Verbreitung von Kinderpornografie fest.

Hierzu zwei sehr interessante Artikel. Der Heise-Artikel erläutert die Problematik, der Landau-Link liefert die Fakten. Konklusion: Mengenlehre ist nicht Stärke unserer Familienministerin “Von der Laien”.

Heise Artikel

Landau Artikel

korsika_karteWas ich nun richtig Granate finde ist, daß in dieser Studie, auf die sich “Von der Laien” beruft Korsika anscheinend ein Sündenpfuhl von Kinderschändern und “Pädo-Kriminellen” (ein schlimmes Wort) ist, Frankreich aber dagegen nicht (siehe Bild: Blau ist schlimm, Rot ist Super). Und ich Dummerchen dachte immer, daß Korsika zu Frankreich gehört. Nun, dank “Von der Laien” habe ich in Sachen Geographie wieder was dazu gelernt.

Meine Aufforderung: Wem das ganze Theater und die damit einhergehende Zensur, sowie die Aufhebung der Trennung von Executive und Legislative unglaublich auf die Eier geht, der wähle zur Bundestagswahl die Piratenpartei.

Ich habe mal die Botschaft von Indien angeschrieben, was die dazu sagt, dass ihr Land in “Von der Laiens” Argumentation ein Schurkenstaat ist:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden las ich in einer Studie von icmec.org (Link) , dass Indien keine Gesetze gegen Kinderpornografie hat.

Demnach stellten 95 der analysierten Staaten, darunter Indien, Kinderpornographie nicht explizit gesetzlich unter Strafe. Daraus folgerten die Studienleiter, dass in den ausgemachten Ländern der Sex mit Kindern legal sei.

Diese Auffassung und das entsprechende Zahlenmaterial verbreitete Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen öffentlich zuletzt vor einer Woche auf der von ihr initiierten “Konferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien” und stellt somit Indien an die Seite von 95 anderen Staaten wie Togo, Irak, Guinea und Nicaragua.

Ich würde gerne Ihre Meinung zu diesem Thema erfahren.

Mit freundlichem Gruß

Falls eine Antwort kommt, werde ich sie hier veröffentlichen…

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